Kleinkalibergewehr 50 m

Waffe

Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg Abzug und Schäftung sind beliebig Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet
   

Munition

handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)

Scheiben

Durchmesser der 10 = 10,4 mm
Ringabstand = jeweils 8,0 mm

Entfernung

50 m

Anschlag

Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knieenden Anschlag

Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag

Programme

Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse
bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO)

Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse
bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO)

Anmerkung

im liegendem und knieendem Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im kniendem Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden

Schießstand

Kleinkaliberstand
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